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   OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - I-10 U 12/01   

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https://dejure.org/2002,2313
OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - I-10 U 12/01 (https://dejure.org/2002,2313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2002 - I-10 U 12/01 (https://dejure.org/2002,2313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - I-10 U 12/01 (https://dejure.org/2002,2313)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung und Zurückbehaltung von Miete wegen Sicherheitsmängeln; Vorliegen eines Mangels der Mietsache; Unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache; Erfordernis der Einbruchssicherheit bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mangel bei späterer Änderung des wissenschaftlich-technischen Sicherheitsstandards; Einbruchserie als Mangel

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 284 Abs. 3 a. F.; ; BGB § ... 535 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 536 a.F.; ; BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 537 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 539; ; BGB § 541; ; BGB § 541 a; ; BGB § 541 b a.F.; ; BGB § 542 a.F.; ; BGB § 554 Abs. 1; ; BGB § 554 Abs. 2; ; ModEnG § 4 Nr. 8; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; HGB § 352; ; HGB § 353

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mängel angemieteter Büroräume wegen Einbruchsserie und unzureichende Sicherungsvorkehrungen bzw. Mängel angemieteter Tiefgaragenstellplätze infolge Brand und aufgebrochene PKW

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 737
  • NZM 2004, 640 (Ls.)
  • ZMR 2002, 819
  • ZMR 2004, 632
  • GuT 2003, 89
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 373/98

    Zur Unwirksamkeit einer Unterwerfung unter eine Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mangel zu qualifizieren sind (BGH NJW 2000, 1713 = ZMR 2000, 508; OLG Hamm, OLGR 1996, 76: Minderung des Mietzinses bei Beeinträchtigung des Zugangs zu einem Geschäftslokal durch Begleiterscheinungen der Drogenszene).
  • BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch offenkundig unhaltbare

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01
    Soweit in der jüngeren Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass eine bei Mietbeginn als mangelfrei eingestufte Mietsache sich durch Änderung des wissenschaftlich-technischen Standards nachträglich als mangelhaft erweisen könne (vgl. BVerfG, NZM 1999, 302; BayObLG NZM 1999, 899), betrifft diese den Schutz des Mieters vor Gesundheitsgefahren durch Überschreitung nachträglich verschärfter wissenschaftlicher Grenzwerte.
  • BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98

    Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01
    Soweit in der jüngeren Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass eine bei Mietbeginn als mangelfrei eingestufte Mietsache sich durch Änderung des wissenschaftlich-technischen Standards nachträglich als mangelhaft erweisen könne (vgl. BVerfG, NZM 1999, 302; BayObLG NZM 1999, 899), betrifft diese den Schutz des Mieters vor Gesundheitsgefahren durch Überschreitung nachträglich verschärfter wissenschaftlicher Grenzwerte.
  • OLG Naumburg, 16.12.1996 - 1 U 175/96

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses nach § 542 Abs. 1 BGB; Wiederholte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01
    Soweit ersichtlich hat in der veröffentlichten Rechtsprechung lediglich das OLG Naumburg dem Mieter mit Urteil vom 16 12.1996 (NZM 1998, 438) bei Vorliegen einer Einbruchserie das Recht zugebilligt, das Mietverhältnis unter den Voraussetzungen des § 542 BGB a.F. fristlos zu kündigen.
  • KG, 29.09.1997 - 20 U 4599/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01
    Sowohl das OLG Rostock (OLGR 2002, 34, 37) als auch das KG (NZM 1998, 437) haben es abgelehnt, eine Einbruchserie bei Fehlen besonderer Sicherheitsvorkehrungen als Mangel der Mietsache einzustufen.
  • OLG Koblenz, 19.05.1989 - 2 U 86/88

    Übergriffe von Nachbarn als Grund für eine außerordentliche Kündigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01
    Weitergehend hat das OLG Koblenz (NJW-RR 1989, 1247) es abgelehnt, aus tätlichen Angriffen Dritter gegen Angestellte des Mieters einen Mangel des Mietobjekts abzuleiten.
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Den Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen trifft keine Rechtspflicht zur Modernisierung; auch aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit lässt sich keine derartige Verpflichtung herleiten (BGH, Urteile vom 31.7.2007 - VIII ZR 261/06 - Rn. 18, vom 14.9.2011 - VIII ZR 10/11 - Rn. 10, und vom 18.12.2013 - XII ZR 80/12 - Rn. 28; Senat , Urteil vom 6.6.2002 - 10 U 12/01; Milger, NZM 2012, 657, 661; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 39).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.05.2010 - 6a S 126/09

    Außenbriefkasten ist keine Vermieterpflicht!

    Grundsätzlich ist nämlich der Vermieter im Rahmen der Gebrauchsgewährungs- und Gebrauchserhaltungspflicht nur verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zu erhalten, der dem Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Gebäudes oder evtl. seiner Sanierung entspricht (BGH NJW 2009, 2441; 2004, 3174; NZM 2006, 582, 583; 626; 2005, 60; OLG Düsseldorf NZM 2002, 737, rk durch BGH, Beschluss v 21.1.2004, XII ZR 164/02; LG Karlsruhe DWW 2005, 426).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 24/08

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandschadens durch den Mieter eines

    Ein Anspruch auf Anpassung veralteter technischer Anlagen an neuere Standards wird dem Mieter - abgesehen von den Fällen einer (akuten) Gesundheitsgefährdung - nicht zugebilligt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.8.1998, GE 1998, 1208= NZM 1999, 302 = WuM 1998, 657 = ZMR 1998, 687; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.6.2002, DWW 2004, 295 = GE 2002, 1058 = GuT 2003, 89 = NZM 2002, 737 = OLGR 2004, 502 = ZMR 2002, 819, rk.
  • AG Dresden, 04.03.2016 - 141 C 1707/15

    Vermieter muss Einbruchsschutz nicht verschärfen!

    Ein über eine Instandsetzung von vorhandenen Fenstern und Schließanlagen hinausgehender Anspruch auf Modernisierung der Sicherheitssysteme des Anwesens ergibt sich auch aus gehäuften Einbrüchen in der Nachbarschaft oder in dem Anwesen selbst grundsätzlich nicht (vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.09.2012, 27 C 30/12, vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2002, 10 U 12/01).
  • OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07

    Kündigung wegen Diebstahlgefahr

    Ist dies nicht in dem Maße der Fall, wie es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwartet werden konnte, kann ein Mietmangel vorliegen (BGH NZM 2006, 626; OLG Düsseldorf NZM 2002, 737).
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